In Kanada ist der Vizegouverneur (englisch lieutenant governor, französisch lieutenant-gouverneur) der Stellvertreter des Monarchen in den Provinzen. Auf Anraten des Premierministers ernennt der Generalgouverneur die Vizegouverneure, die für eine unbestimmte Zeitdauer[1] (gewöhnlich jedoch fünf Jahre) die verfassungsmäßigen und zeremoniellen Aufgaben des Monarchen ausführen. Die Vizegouverneure sind dem Generalgouverneur nicht unterstellt, sondern gleichrangig, da sie alle dasselbe Staatsoberhaupt vertreten. In den drei kanadischen Territorien üben Kommissare (engl. commissioners) eine ähnliche Funktion aus, unterstehen jedoch der Bundesregierung und nicht dem Monarchen.
Die Ämter gehen auf die Kolonialgouverneure von Neufrankreich und Britisch-Nordamerika im 16. und 17. Jahrhundert zurück. Ihre heutige Ausprägung erhielten sie jedoch mit der Kanadischen Konföderation und dem Verfassungsgesetz von 1867. Bis zu einem Schiedsspruch des Justizkomitees des britischen Privy Council im Jahr 1882 galten die Vizegouverneure indirekt noch als Vertreter der Bundesregierung, seither als direkte Vertreter der Monarchen. Gemäß dem Verfassungsgesetz von 1982 erfordert jegliche Verfassungsänderung, die den Status der Krone betrifft (dazu gehört auch das Amt des Vizegouverneurs) die Zustimmung aller Provinzparlamente und des Bundesparlaments.